ADR
ADR-Rose
Damit eine neue Rosenzüchtung das Prädikat Anerkannte Deutsche Rose (ADR-Rose) bekommen kann, muß sie in elf verschiedenen „ADR-Prüfungsgärten“ (Sichtungsgärten) Deutschlands angepflanzt werden und über mehrere Jahre (3-4) – ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – gesund geblieben sein und einen hohen Zierwert haben.
Dabei werden Eigenschaften wie Duft, Frosthärte, Blühverhalten und Gesundheit geprüft. Die ADR-Prüfung wurde 1950 durch die Rosenzüchter (u.a. Wilhelm Kordes) im Bund deutscher Baumschulen gegründet.
Die über 150 ADR-Rosen, die bisher ausgezeichnet wurden, sind besonders gesund (auch ohne Spritzungen) und werden vorwiegend in öffentlichen Grünanlagen gepflanzt.
Das ADR-Prädikat kann Sorten, die die Anforderungen nicht mehr erfüllen, wieder entzogen werden.